Testpflicht an Schulen endet am 6. Mai. Freiwillige Schultests bis Ende Mai möglich.
In der folgenden Pressemeldung des Ministeriums werden die Änderungen erklärt und auf die jetzt geltende Verordnung verweisen:
https://bildung.thueringen.de/aktuell/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=3466&cHash=50acde3a014f80fbe15c87502cfdb6c6
Für unsere Schulen heißt dies, dass ab kommender Woche nur noch jeweils am Mittwoch den Schülerinnen und Schüler ein Test angeboten wird. (Zitat aus der Verordnung: „Artikel 2 (1a) Ab dem 7. Mai 2022 muss die Schulleitung allen Schülerinnen und Schülern einmal in der Woche eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verbindlich anbieten. Die Teilnahme an der Testung nach Satz 1 ist freiwillig.“)
Bitte schreiben Sie in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes, wenn Sie die Teilnahme an der Testung für Ihr Kind wünschen.
Regelungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
Es gibt aktuelle Regelungen des Ministeriums, die in folgender Medienmeldung zusammengefasst sind (https://bildung.thueringen.de/aktuell/erleichterungen-bei-den-abschlusspruefungen)
Der genaue Wortlaut der Verordnung ist her zu finden: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/schulwesen/schulrecht/2022-03-04_ThuerAbmildSchulVO.pdf
Insbesondere weisen wir auf die Möglichkeit der Wiederholung einer Klassenstufe für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler hin. Details sind unter den Links oben zu finden. Bei Bedarf in dem Zusammenhang empfehlen wir eine Schullaufbahnberatung der Eltern durch die Klassenlehrerinnen, Klassenlehrer und/oder die Beratungslehrerinnen.