
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
vom Landratsamt wurden wir gebeten, die folgende Information der Kombus GmbH weiterzugeben:
Entsprechend der letzten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2021, § 28b Absatz 1 Punkt 9 müssen Personen ab 7 Jahren ab einer Inzidenz über 100 im entsprechenden Landkreis in Bussen und Bahnen eine FFP 2 oder vergleichbare Maske (keine OP-Maske!)tragen.
In den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla ist dies der Fall. Eine OP-Maske ist momentan laut Gesetz nicht mehr ausreichend.
Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, kann sowohl eine FFP2-Maske als auch eine OP-Maske getragen werden.
Bitte beachten Sie die geänderte Verordnung.
Hier finden Sie Hinweise zu den Maskenarten.
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
Außerdem haben wir in der Mitteilung vom 23.04.2021 noch das Merkblatt zum Datenschutz ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Rolf Busch
Schulleiter